Dieser Datensatz enthält die Werte für die Gesetzgebung über Zweitwohnungen (LRS), ab März 2017.
Anmerkungen:
Informationen ohne öffentlichen Glauben - Die Werte werden auf der Grundlage von Daten aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und FriPers (kantonale Datenbank, die den Inhalt der kommunalen Einwohnerregister widerspiegelt) berechnet, je nach Stand am letzten Tag des Monats.
Die Methode zur Generierung der Werte ist identisch mit der Methode, die vom Bund zur Bestimmung des Anteils der Zweitwohnungen am Wohnungsbestand einer Gemeinde verwendet wird.
Der Begriff der Wohnung, unabhängig von ihrer Haupt- oder Nebennutzung, wird aus dem Bundesgesetz über Zweitwohnungen übernommen, wo er umfassend definiert ist.
Die Zweitwohnungsquote entspricht dem Anteil der Zweitwohnungen, der im Verhältnis zum Gesamtwohnungsbestand einer Gemeinde berechnet wird (einschließlich der Wohnungen mit Haupt- und Zweitwohnsitz).
Die Marge 0 stellt die 20%-Grenze der Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen dar. Wenn der Rand negativ ist, zeigt sein Wert die Anzahl der Zweitwohnungen an, die bereits zu einer Überschreitung der 20%-Grenze führen. Umgekehrt, wenn die Marge positiv ist, zeigt sie die Anzahl der Zweitwohnungen an, die zu einer Überschreitung dieser Grenze führen würden.
Die statistischen Daten der fusionierenden Freiburger Gemeinden werden rückwirkend in die neue Gemeinde integriert. Die statistischen Daten von Clavaleyres, einer ehemals bernischen Gemeinde, werden ab dem Beobachtungszeitraum 2022 in die statistischen Daten des Kantons Freiburg und der Gemeinde Murten einbezogen.
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